Nachdem Großbritannien aus der Europäischen Union ausgetreten ist, geht es nun um den Ausstieg aus dem Binnenmarkt und den Abschluss eines neuen Handelsvertrages. In der gemeinsamen politischen Erklärung ist der Rahmen umrissen. Aber immer deutlicher wird der Versuch der Briten, sich Punkt für Punkt davon zu verabschieden.

Unser Mitglied und Senator Hans-Jürgen Schneider, geschäftsführender Gesellschafter der Elektroplan Schneider GmbH & Co. KG aus dem hessischen Stadtallendorf, ist bekannt dafür, kein Engagement und keine Verantwortung zu scheuen. Mit großer Leidenschaft engagiert er sich in Berufsverbänden, in der Jugendbildung und Nachwuchsförderung, im Sport und in karitativen Organisationen. Dafür wurde er in 2016 auch mit […]

„Ein bundesweiter Lockdown setzt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite voraus“. Wir schließen uns diesem Satz von Prof. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, voll umfänglich an. Selbstverständlich seien dabei zwei Seiten zu beachten, so Dr. Yorck Otto, Präsident des Mittelstandsverbandes Union Mittelständischer Unternehmen e.V. – UMU – Wir Eigentümerunternehmer:

Die Erleichterung ist groß und auch die Überzeugung der Politik, dass nach dem Marathon-Gipfel in Brüssel ein großer Wurf gelungen sei. Auf jeden Fall ging es um sehr viel Geld. Die EU-Staaten einigten sich auf das größte Haushalts- und Finanzpaket ihrer Geschichte. Eintausendachthundert Milliarden Euro standen zum Beschluss und nach zähem Ringen gelang die Verabschiedung. 750 Milliarden Euro sollen nach den Corona-Abstürzen die Wirtschaft in Europa wieder in Gang bringen und knapp eine Billion Euro umfasst der EU-Haushaltsrahmen für die nächsten sieben Jahre. Vom Wiederaufbaufonds über die 750 Mrd. Euro sollen 390 Milliarden als Zuschüsse und 360 Milliarden als Kredite vergeben werden. Angela Merkel und der französische Präsident Macron wollten freigiebiger sein und 500 Milliarden als Zuschüsse vergeben, von denen in der Hauptsache die südeuropäischen Länder wie Spanien und Italien profitieren, da ihre Wirtschaften während der Pandemie am stärksten litten. Die „sparsamen Fünf“, ein Alpen-Benelux-Skandinavien-Koalition aus Österreich, Niederlande, Dänemark, Finnland und Schweden, wehrten sich dagegen und forderten primär die Kreditvergabe. Worauf ein Kompromiss über 390 Mrd. folgte. Die Haftung der Mitgliedsländer für die aufgenommenen Schulden ist begrenzt auf den Anteil an den Einzahlungen in den EU-Haushalt.

Wir befürworten die Beschlüsse der EU und dass hier massive Maßnahmen beschlossen wurden, um die europäische Wirtschaft nach den beispiellosen Abstürzen im ersten Halbjahr 2020 wieder zu stimulieren. Was uns jedoch beunruhigt, ist dass diese Beschlüsse nun wohl auch einen Einstieg in eine Transfer- und Schuldenunion bedeuten. Die EU nimmt nun erstmals selbst in großem Umfang Schulden auf. Dies ist eine Zäsur! Und es ist nicht zu erwarten, dass es bei einem einmaligen Akt bleibt. Jetzt ist der Bann gebrochen. Deutschland hat sich immer vehement gegen eine Transferunion gewehrt, auch Kanzlerin Merkel – zumindest öffentlich. Jetzt hat sie mit Macron zusammen den Einstieg vollführt, vielleicht war das für die Politik die Gelegenheit, diesen in der deutschen Öffentlichkeit unpopulären Schritt umzusetzen, Not kennt schliesslich kein Gebot.

Was dies langfristig für die EU bedeutet, werden wir sehen. Die Gefahren einer Schulden- und Transferunion sind jedoch evident, deshalb wurde diese bei der Einführung des Euro von den beteiligten Politikern ja auch absolut ausgeschlossen.

Weiterlesen

Wer von uns in Europa hätte je gedacht, dass das transatlantische Verhältnis einen derartigen Tiefstand erreichen könnte. Wer hätte geglaubt, dass gerade Deutschland, der engste Verbündete der USA sich zum Prügelknaben der US-Regierung entwickeln würde. Ein Wahlsieg von Präsident Trump im November würde diesen Trend weiter verstärken.

Von Dr. Yorck Otto, Präsident der Union Mittelständischer Unternehmen e.V. – UMU – Wir Eigentümerunternehmer: Der Wirtschaftseinbruch im ersten Halbjahr 2020, verursacht durch die Corona-Covid-Krise, ist ohne zu übertreiben von dramatischer Dimension.

Im Angesicht der Auswirkungen der Corona-Krise hat wie zu erwarten ein regelrechter Boom auf die staatlichen Hilfsprogramme und finanziellen Hilfen eingesetzt. Vor allem das Thema „Kurzarbeit“ spielt eine sehr große Rolle. Wie das ifo Institut meldet, benützen 50 Prozent! der deutschen Unternehmen momentan das neu ausgestaltete Instrument, um die Umsatzausfälle abzufedern und ihre Belegschaft zu halten. Auch die finanziellen Hilfen für Mittelständler werden massiv in Anspruch genommen. Die Förderbank KfW rechnet mit bis zu 100.000 Anträgen für die KfW-Kredite.

Prof. Dr. Volker Römermann, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG in Hannover und Hamburg, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Beauftragter des Präsidiums in unserer Verbandsgruppe Wir Eigentümerunternehmer für den Bereich Gesellschafts- und Insolvenzrecht, warnt aus Sicht seiner Erfahrungen jedoch davor, den staatlichen Hilfsmaßnahmen blind zu vertrauen. Dies könne schwerwiegende Konsequenzen für das Unternehmen und den Unternehmer haben, insbesondere bei der Kurzarbeit, bei der er zu einem kühlen Kopf rät, genauso wie bei den aktuellen Hilfskrediten und Bürgschaften: „Auch schnellere Kredit- oder Bürgschaftsgewährungen lösen das Problem der Illiquidität nur scheinbar: Zahlungsunfähigkeit könnte, wenn das Geld denn wirklich zeitnah käme, abgewendet werden, jedoch ist langfristig eine Überschuldung das Resultat“, Prof. Römermann weiter.

Da das Thema so brisant ist und viele Unternehmer sich der Fallstricke nicht ausreichend bewusst sind, haben wir dazu für unsere Mitglieder eine Videokonferenz mit Prof. Römermann durchgeführt und zudem eine Pressemitteilung herausgegeben, um öffentlich auf die Problematik hinzuweisen. Diese Pressemitteilung finden Sie zu Ihrer Information hier:

Vorsicht Kurzarbeit!
Staatliche Hilfen für Unternehmen in der Corona-Krise kontraproduktiv?

Die Bundesregierung hat weitgehende Neuregelungen beschlossen, die Unternehmen durch die Corona-Pandemie bringen sollen: leichterer Zugang zu Kurzarbeitergeld, Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, schnellere Kredit- und Bürgschaftsgewährung. Viele Unternehmen sehen darin eine Chance, die Krise wirtschaftlich zu überstehen.

„Die angekündigten Staatshilfen klingen nur im ersten Moment gut. Auf den zweiten Blick erhöhen sich hierdurch für viele Unternehmen die Risiken. Insbesondere Kurzarbeit und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht können für Unternehmer/innen ein hohes Risiko darstellen“, erklärt Prof. Dr. Volker Römermann,

Unvermeidbare Insolvenz?
In einigen Branchen und Betrieben ist absehbar, dass sich eine Insolvenz nicht vermeiden lässt. Beispiel Touristik: Sicher ist, dass jede Reisetätigkeit auf Wochen, vermutlich Monate zum Erliegen kommt. Im Falle eines deshalb erforderlichen Insolvenzantrags zahlt die Agentur für Arbeit den vollen Lohn für drei Monate. Wurde aber unmittelbar zuvor Kurzarbeitergeld beantragt, wird in den kommenden Tagen lediglich gekürztes Gehalt ausgezahlt. Darüber hinaus ist die Arbeitskraft faktisch halbiert. Damit gilt in der Tendenz: Wer früh Kurzarbeitergeld beantragt, spart dem Staat Geld, verkürzt aber auch seine eigenen Rettungschancen, wenn es dann zeitnah doch zur Insolvenz kommt.

„Auch schnellere Kredit- oder Bürgschaftsgewährungen lösen das Problem der Illiquidität nur scheinbar: Zahlungsunfähigkeit könnte, wenn das Geld denn wirklich zeitnah käme, abgewendet werden, jedoch ist langfristig eine Überschuldung das Resultat“, Prof. Römermann weiter.

Sanierungsfähigkeit?
Wer könnte sagen, ob die Reisebranche in absehbarer Zeit gesundet? Hier ist kein Platz für Unsicherheiten. Denn werden Fristen nicht eingehalten, drohen schwerwiegende Konsequenzen. Kommt am Ende jemand zum Ergebnis, es hätte doch schon einen Insolvenzantrag gebraucht, so droht schnell der Vorwurf der Insolvenzverschleppung.

Handlungsmöglichkeiten für den Unternehmer/in?
Prof. Römermann empfiehlt eine notwendige Abwägung durch den Unternehmer/in: „Wird die Insolvenz wahrscheinlich, so hat ein Unternehmer zwei Möglichkeiten: abzuwarten und staatliche Hilfen anzunehmen in dem Wissen, dass sie nicht wirklich helfen. Die zweite: handeln. Dafür gibt es die Insolvenzantragstellung wegen „drohender“ Zahlungsunfähigkeit. „Drohend“, das bedeutet: Eigentlich besteht noch kein Zwang, zum Insolvenzgericht zu gehen. Aber man darf das tun, wenn man verantwortungsvoll mit dem eigenen Unternehmen verfahren möchte. Die Vorteile des frühen Insolvenzantrags: Alle Arbeitnehmer sind noch an Bord, die Kunden treu, die Qualität gut und sogar gewisse Geldmittel noch verfügbar. Ganz entscheidend hier: Ein Verwalter kann noch rechtzeitig den Hebel ansetzen. Wenn er oder sie es richtig anstellt, sind die Chancen einer gelungenen Rettung hoch“.

Simple Rezepte und den Heilsbringer Politik mit Rettungsgarantie gibt es in der Corona-Krise nicht. Unternehmenslenker müssen ihre wirtschaftliche Situation mit kühlem Kopf analysieren und realistische Optionen durchdenken. Angst oder Panik sind nie gute Ratgeber. Auch wenn die Corona-Krise gerade erst so richtig einsetzt, sollte jetzt keine Zeit verspielt werden: Ein frühzeitiger Insolvenzantrag kann zumindest langfristig die bessere Wahl sein.

 

Weiterlesen

Es besteht keine Frage, das Corona Virus ist eine gefährliche Seuche und muss als solche mit allen Mitteln bekämpft werden. Dabei müssen vor allem die Schwachen und Alten geschützt und unser Gesundheitswesen unterstützt werden.

Eine hochaktuelle Informationsveranstaltung fand am 7. Februar in Niederpöcking am Starnberger See statt: ein Vortrag und Gespräch mit dem Bayerischen Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich zum Thema: „Große Internetkonzerne – eine Herausforderung für den demokratischen Rechtsstaat?“, veranstaltet vom Forum Feldafing e.V. mit Unterstützung durch die Stiftung und Verbandsgruppe Wir Eigentümerunternehmer.

Am 14. Januar 2020 fand in Berlin zum neunten Mal der Neujahrsempfang des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion statt. Im Parlamentskreis Mittelstand organisieren sich Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,