Das Konzept des Kosten-Brutto-Lohns und der Lohn-Treuhand-Stellen
1. Begriffsdefinition
Es gibt keine „Arbeitgeberbeiträge“ zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer der freien Wirtschaft, die ihre Bezüge voll verdienen, was der Regelfall ist. Der Beitrag zur Sozialversicherung ist ein von ihm verdienter voller Arbeitnehmerbeitrag. Wir fordern eine Klarstellung der Begriffsdefinition Aus unternehmerischer Sicht wird durch den Abschluß eines Anstellungsvertrages eine Zahlungsverpflichtung eingegangen. Die Gegenleistung, die der Unternehmer für den Erhalt der Arbeitsleistung des Mitarbeiters erbringen muß, geht somit als Kostenfaktor für den Produktionsfaktor Arbeit in seine Budgetplanung ein.