Im Angesicht der Auswirkungen der Corona-Krise hat wie zu erwarten ein regelrechter Boom auf die staatlichen Hilfsprogramme und finanziellen Hilfen eingesetzt. Vor allem das Thema „Kurzarbeit“ spielt eine sehr große Rolle. Wie das ifo Institut meldet, benützen 50 Prozent! der deutschen Unternehmen momentan das neu ausgestaltete Instrument, um die Umsatzausfälle abzufedern und ihre Belegschaft zu halten. Auch die finanziellen Hilfen für Mittelständler werden massiv in Anspruch genommen. Die Förderbank KfW rechnet mit bis zu 100.000 Anträgen für die KfW-Kredite.

Prof. Dr. Volker Römermann, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG in Hannover und Hamburg, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Beauftragter des Präsidiums in unserer Verbandsgruppe Wir Eigentümerunternehmer für den Bereich Gesellschafts- und Insolvenzrecht, warnt aus Sicht seiner Erfahrungen jedoch davor, den staatlichen Hilfsmaßnahmen blind zu vertrauen. Dies könne schwerwiegende Konsequenzen für das Unternehmen und den Unternehmer haben, insbesondere bei der Kurzarbeit, bei der er zu einem kühlen Kopf rät, genauso wie bei den aktuellen Hilfskrediten und Bürgschaften: „Auch schnellere Kredit- oder Bürgschaftsgewährungen lösen das Problem der Illiquidität nur scheinbar: Zahlungsunfähigkeit könnte, wenn das Geld denn wirklich zeitnah käme, abgewendet werden, jedoch ist langfristig eine Überschuldung das Resultat“, Prof. Römermann weiter.

Da das Thema so brisant ist und viele Unternehmer sich der Fallstricke nicht ausreichend bewusst sind, haben wir dazu für unsere Mitglieder eine Videokonferenz mit Prof. Römermann durchgeführt und zudem eine Pressemitteilung herausgegeben, um öffentlich auf die Problematik hinzuweisen. Diese Pressemitteilung finden Sie zu Ihrer Information hier:

Vorsicht Kurzarbeit!
Staatliche Hilfen für Unternehmen in der Corona-Krise kontraproduktiv?

Die Bundesregierung hat weitgehende Neuregelungen beschlossen, die Unternehmen durch die Corona-Pandemie bringen sollen: leichterer Zugang zu Kurzarbeitergeld, Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, schnellere Kredit- und Bürgschaftsgewährung. Viele Unternehmen sehen darin eine Chance, die Krise wirtschaftlich zu überstehen.

„Die angekündigten Staatshilfen klingen nur im ersten Moment gut. Auf den zweiten Blick erhöhen sich hierdurch für viele Unternehmen die Risiken. Insbesondere Kurzarbeit und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht können für Unternehmer/innen ein hohes Risiko darstellen“, erklärt Prof. Dr. Volker Römermann,

Unvermeidbare Insolvenz?
In einigen Branchen und Betrieben ist absehbar, dass sich eine Insolvenz nicht vermeiden lässt. Beispiel Touristik: Sicher ist, dass jede Reisetätigkeit auf Wochen, vermutlich Monate zum Erliegen kommt. Im Falle eines deshalb erforderlichen Insolvenzantrags zahlt die Agentur für Arbeit den vollen Lohn für drei Monate. Wurde aber unmittelbar zuvor Kurzarbeitergeld beantragt, wird in den kommenden Tagen lediglich gekürztes Gehalt ausgezahlt. Darüber hinaus ist die Arbeitskraft faktisch halbiert. Damit gilt in der Tendenz: Wer früh Kurzarbeitergeld beantragt, spart dem Staat Geld, verkürzt aber auch seine eigenen Rettungschancen, wenn es dann zeitnah doch zur Insolvenz kommt.

„Auch schnellere Kredit- oder Bürgschaftsgewährungen lösen das Problem der Illiquidität nur scheinbar: Zahlungsunfähigkeit könnte, wenn das Geld denn wirklich zeitnah käme, abgewendet werden, jedoch ist langfristig eine Überschuldung das Resultat“, Prof. Römermann weiter.

Sanierungsfähigkeit?
Wer könnte sagen, ob die Reisebranche in absehbarer Zeit gesundet? Hier ist kein Platz für Unsicherheiten. Denn werden Fristen nicht eingehalten, drohen schwerwiegende Konsequenzen. Kommt am Ende jemand zum Ergebnis, es hätte doch schon einen Insolvenzantrag gebraucht, so droht schnell der Vorwurf der Insolvenzverschleppung.

Handlungsmöglichkeiten für den Unternehmer/in?
Prof. Römermann empfiehlt eine notwendige Abwägung durch den Unternehmer/in: „Wird die Insolvenz wahrscheinlich, so hat ein Unternehmer zwei Möglichkeiten: abzuwarten und staatliche Hilfen anzunehmen in dem Wissen, dass sie nicht wirklich helfen. Die zweite: handeln. Dafür gibt es die Insolvenzantragstellung wegen „drohender“ Zahlungsunfähigkeit. „Drohend“, das bedeutet: Eigentlich besteht noch kein Zwang, zum Insolvenzgericht zu gehen. Aber man darf das tun, wenn man verantwortungsvoll mit dem eigenen Unternehmen verfahren möchte. Die Vorteile des frühen Insolvenzantrags: Alle Arbeitnehmer sind noch an Bord, die Kunden treu, die Qualität gut und sogar gewisse Geldmittel noch verfügbar. Ganz entscheidend hier: Ein Verwalter kann noch rechtzeitig den Hebel ansetzen. Wenn er oder sie es richtig anstellt, sind die Chancen einer gelungenen Rettung hoch“.

Simple Rezepte und den Heilsbringer Politik mit Rettungsgarantie gibt es in der Corona-Krise nicht. Unternehmenslenker müssen ihre wirtschaftliche Situation mit kühlem Kopf analysieren und realistische Optionen durchdenken. Angst oder Panik sind nie gute Ratgeber. Auch wenn die Corona-Krise gerade erst so richtig einsetzt, sollte jetzt keine Zeit verspielt werden: Ein frühzeitiger Insolvenzantrag kann zumindest langfristig die bessere Wahl sein.