Differenziertes Vorgehen bei Beschränkungen notwendig und überlebenswichtig für Mittelstand.

Die Verbandsgruppe Wir Eigentümerunternehmer fordert die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten auf, zurückhaltend und differenziert mit den Lockdown-Maßnahmen vorzugehen und auch Leitlinien des Grundgesetzes zu beachten.

Angesichts der aktuellen Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder fordern wir eine Differenzierung bei den Maßnahmen. In Deutschland ist es verpönt, wirtschaftliche Argumente ins Feld zu führen, wenn es um „Menschenleben“ gehe. Aber dies kann kein Gegensatz sein. Bei einem weitgehenden Lockdown steht die Existenz vieler Mittelstandsbetriebe auf dem Spiel und damit die Existenzen der Unternehmer- und Mitarbeiter-Familien. Zum Beispiel sind sich viele Experten einig, dass das Risiko von Ansteckungen in Restaurants gering ist, da die Betreiber umfangreiche Hygienekonzepte aufgestellt und umgesetzt haben.

Wir fordern weiter, dass die Länder und Kommunen vor Ort entscheiden sollen, ob angesichts der Entwicklung der Infektionszahlen weitergehende Beschränkungen notwendig sind und wie diese ausgestaltet werden. Die Gesundheitsämter vor Ort kennen die Ansteckungsschwerpunkte am besten, sie können nach den Vorgaben von bundesweiten Ampelregeln entscheiden. Und sie können über ihre Erfahrungen mit der Nachverfolgung die Maßnahmen steuern. Wir haben ja gemerkt, dass ostdeutsche Bundesländer eigene erfolgreiche Konzepte entwickelt haben. Die Einhaltung der Beschränkungen soll dann auch konsequent kontrolliert werden und wer dagegen verstößt, sollte empfindliche Sanktionen spüren.